Garantierter Rechnungszins – Aktuelle Änderung und Auswirkungen auf Vorsorgeprodukte

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 22.02.2011 beschlossen den Garantiezins zum 01.01.2012 von 2,25 % auf 1,75 % p. a. zu senken – vorbehaltlich der formalen Zustimmung des Bundesrats. Sichern Sie sich in 2011 noch höhere garantierte Leistungen und niedrigere BUZ-Beiträge!

 

Wer eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, bekommt bei der Berechnung der Ablauf- oder Rentenleistungen einen Mindestzins vom Versicherer garantiert. Auch bei BU-Versicherungen hat der garantierte Rechnungszins (RZ) Auswirkungen auf die Kalkulation des (Brutto-)Beitrags. Der Garantiezins bleibt für die gesamte Vertragslaufzeit erhalten. Zusätzlich zum Garantiezins zahlen die Vorsorgeversicherer Überschussbeteiligungen aus den Erträgen, die sie am Kapitalmarkt erzielen.

 

Ziel der Absenkung ist die Verbesserung der Stabilität der Versicherer, die aufgrund der Niedrigzinsphase Schwierigkeiten haben könnten, die im Durchschnitt des gesamten Bestands oft noch hohen Garantieverzinsungen dauerhaft zu erbringen.

 

Auch nach der Absenkung des garantierten Rechnungszinses ab 2012 sind Vorsorgeprodukte weiterhin ein wichtiger Baustein zum Aufbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Der Garantiezins allein sagt nichts über die Gesamtrendite eines Versicherungsvertrages aus. Die Versicherten erhalten zusätzlich eine Überschussbeteiligung sowie Schlussüberschüsse und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Damit liegt die Gesamtverzinsung der Verträge derzeit immer noch auf einem vergleichsweise hohen Niveau.

 

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